Sonderförderung in der Dorferneuerung. Am 01. Juni 2010 wurde mit LMS vom 20.05.2010 AZ: E 5-E/a-7554.5-119 in der Dorferneuerung eine Sonderförderung eingeführt. Von der Möglichkeit einer erhöhten Förderung sind im Dienstgebiet des ALE Oberpfalz grundsätzlich alle Gemeinden in den Landkreisen Amberg-Sulzbach, Cham, Neustadt a.d. Waldnaab und Tirschenreuth sowie einige Gemeinden im Landkreis Schwandorf (siehe LMS) betroffen. Das LMS vom 20.05.2010 AZ: E 5-E/a-7554.5-119 (Sonderförderung in der Dorferneuerung) im Anhang.